Hatten wir kürzlich als Fall (Biss durch Affen in Zentralafrika, ungeimpfte Patientin): In diesem Fall ist der Impfstoff auch mehrfach als Einzelrezept für den Patienten (wegen der Seltenheit des Geschehens) verordnungsfähig und eine entsprechende Impfziffer (Leistungsziffer) ansetzbar und somit vergütungsfähig, da es sich um eine kurative Leistung handelt (KV Westfalen-Lippe).