Die Angaben zum Leistungserbringer sind keine Pflichtangaben bei SV-Schein (HZV Stellvertreterregelung). Diese Angaben werden nicht mit der Abrechnung übermittelt. Per default werden alle Leistungen dem Betreuarzt vergütet. Die Ausnahme sind die qualifikationsbezogene Leistungen. In diesem Fall muss man die Angabe zum Stellvertreter erfassen (s. z.B. /d/89576)