Hallo, ein ICD-Code muss NICHT auf dem Diga-Rezept angegeben werden. Es ist ja keine Hilfsmittelverordnung. Auf Arzneimittelrezepten dürfen sogar keine Diagnosen draufstehen.
Die KBV hat eine Info zu Digas veröffentlicht. Hier steht, dass die PZN drauf muss, von ICD ist da keine Rede. https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Digitale_Gesundheitsanwendungen.pdf
Ich prüfe allerdings vor jeder Diga-Verordnung genau die vorgeschriebnen ICDs im Diga-Verzeichnis (https://diga.bfarm.de/de) und stelle sicher, dass genau die richtige ICD auf dem Schein eingepflegt ist. Zum Beispiel geht bei den Depressions-Digas die F41.2 NICHT ("Angst und depressive Störung, gemischt"). Es muss eine "reine Depression" für die Kasse in dem Quartal verschlüsselt sein. (Foto: erlaubte ICDs für Deprexis)
