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Die Kriterien, um von der Höchstmenge je Verordnung abzuweichen, sind erfüllt. Die Anzahl der Behandlungseinheiten kann in Abhängigkeit der Therapiefrequenz für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen bemessen werden.
Diese Info kommt mittlerweile bei JEDER Ausstellung von Heilmitteln. Sie ist völlig unabhängig von Vorverordnungen. Die jetzt Aktuelle kommt auch bei Ausstellung von Verordnungen bei NEUPATIENTEN, die die Praxis zuvor nicht betreten haben. Es liegt somut weder ein besonderer Verordnungsbedarf vor, noch snd Kriterein der langfristigen Verordnung erfüllt, zumal diese ja erst nach ausgereizter HMV zum Tragen kommt. Beides Quatsch bei Erstverordnung eines Neupatienten.
Bei im Quartal vor dem Hintergrund unserer Fachgruppe weit mehr als 1000 ausgestellten Heilmittelverordnungen seit über 10 Jahren haben wir eine gewisse Erfahrung im Rezeptieren dieser Rezepte.