Im elektronischen EBM-Katalog der KBV ist bei Corona-Auffrischimpfungen nicht hinetrlegt, dass das Feld 5009 zu ein Pflichtfeld wäre. Dies steht natürlich im Widerspruch zu der Freitexterklärung ihres Links.
Ich frage mal bei der KBV nach, ob es einen Grund gibt, warum das Feld 5009 kein Pflichfeld ist.
Sie können sich auch jetzt schon in der EBM-Katalogverwaltung selber defnieren, dass das Feld 5009 für die betroffenen Ziffern eine Pflichtangabe ist. Dafür müssen Sie per + im Leistungesregel-Reiten eine neue Zusatzangaben-Regel anlegen, und dort die 5009 anhaken.
