A geht nur, wenn es als Akut-Fall vermittelt wurde. (https://www.kbv.de/html/terminvermittlung.php)
*Der Zuschlag von 200 Prozent wird nur gewährt, wenn die Patientin oder der Patienten die 116117 kontaktiert und die dortige Ersteinschätzung die Dringlichkeit der Behandlung bestätigt hat.
Sie müssten dafür die Vermittlungsart auf 'TSS-Akutfall' stellen.
