Sylvia B
Guten Tag,
in diesen Tagen erstelle ich meine allererste Quartalsabrechnung über die KV. So weit, so gut. Schwierigkeiten bereitet mir die Abrechnung eines Heilfürsorge-berechtigten Pat., der durch die CARE-Versorgungsstelle vermittelt wurde - zuerst über Privatrechnung (vor meiner Zulassung), jetzt über die PVS/KV.
Meine Fragen: Muss ich die Leistungen des Quartals als Ersatzverfahren abrechnen oder über "besonderer Kostenträger"? Unten im Reiter Psychotherapie kann ich so oder so nur EBM-Leistungen eintragen - ist das dann so richtig? Wähle ich aber die Kombi Bes. Kostenträger, erhalte ich die Fehlermeldung, dass wegen fehlenden Vertrags oder Scheins keine (ATC-) Prüfung möglich ist.
Wer kann mir helfen? Vielen Dank!