Ziffer 30:
Dem muss ich widersprechen!
Die Leistung nach Nummer 30 ist sicherlich innerhalb von einem Jahr nur einmal berechnungsfähig.
Allerdings "Jahr" meint NICHT das Kalenderjahr, sondern 12 Monate. Wird die Nr. 30 also im September 2017 abgerechnet, kann sie wieder im Oktober 2018 erbracht und abgerechnet werden. Somit läge ja tomedo richtig.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass Herr Dr. Dr. Schlüter als Abrechnungsexperte der PKV München seinen Schülerinnen in einem zertifizierten Lehrgang zur Abrechnungsmanagerin was Verkehrtes beibringt. 🙂
N. Unrath
Praxisteam Hahne