Wir sind die aktuellen Anlage III und die Medikamentendatenbank nochmal durchgegangen, Stand heute müsste eigentlich alles passen: Cannabinoide, Cannabidiol und Dronabinol sind nicht BtM-pflichtig, Nabilon ist BtM-pflichtig.
Wichtig: Sie müssen die Verordnungen neu aus der Medikamenten-Übersicht (nicht von Plan oder Bisher) ausstellen, damit die aktuellen Rezeptdaten genutzt werden.
Wenn Sie eine Fehlzuordnung sehen, dann schicken Sie uns bitte die PZN.