Ab v1.154 (Quartalsupdate Q2-25) wird es möglich sein, sich selber eine entsprechende Regel im EBM-Katalog anzulegen: '33044 und 01770 nur im gleichen Behandlungsfall, wenn FK 5009 vorhanden ist'.
Eine generelle Regel für alle Ärzte würde ich ungern daraus machen, da die allg. Formulierung
'Als Begründung für die Nebeneinanderberechnung geben Ärzte den ICD-10-Kode mit Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit an'
in anderen KVen auch bedeuten kann, dass eine passende Diagnose auf dem KVSchein vorhanden sein muss. Hier bei allen KVen nachzufragen, in welcher Form die Ausnahme zu dokumentieren ist, übersteigt leider unsere Kapazitäten.
