Sehr geehrter Herr Dagge,
Sie können gern die Scores selbst in tomedo bauen. Wir dürfen Ihnen die nicht geben/ausliefern. Das offizielle zollsoft Statement ist:
Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass bei einer Nutzung dieser Berechnungsfunktion außerhalb von Dokumentationszwecken, ggf. eine medizinische Zweckbestimmung vorliegt und somit die Definition eines Medizinproduktes im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 Artikel 2 Abs. 1 erfüllt ist.