Nach unseren Verständis gilt die Offene Sprechstunde pro Arztfall (Was ist ein Arztfall? https://www.kbv.de/tools/ebm/html/3.4_162395929861253509262148.html).
Auch für postoperative Behandlungen oder operative Tage muss im Normalfall kein extra Schein (Satz010x) angelegt werden. Nur in speziellen Sonderfällen (z.B. ambulantes Operieren nach § 115b in bestimmten KV-Bereichen). Diese sind jedoch auch nicht zeitlich begrenzt, sondern durch den 'Behandlungsfall' definiert.
Fragen Sie dazu doch bitte einmal bei der Abrechnungsberatung Ihrer KV nach und teilen Sie uns das Ergebnis mit. Ich nehme Ihren Wunsch dann gerne in unser Ticketsystem auf. Die Priorisierung erfolgt allerdings anhand der Nachfrage weiterer Praxen nach diesem Feature.