Guten Tag Herr Dr. Müller,
zu einigen Dingen kann ich ihnen hoffentlich schnell weiterhelfen. Grundsätzlich finden Sie Hilfsmittel im Medikamentenfenster unter dem Reiter "Hilfsmittel" und Arzneimittel, sowie Medizinprodukte unter dem Reiter Mediks. Die 7 sollte bei Hilfsmitteln automatisch ergänzt werden. Den Hinweis, ob es sich um ein Medizinprodukt handelt, finden sie in der Checkbox im angehängten Bild.
Meines Wissens nach müssen ICD-Codes nur auf Verordnungen von Hilfsmitteln (§ 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Übernehmen Sie eine Diagnose auf ein Rezept, bekommen Sie "Karteidiagnosen" vorgeschlagen. Ist die von ihnen gewählte Diagnose dort nicht dabei, befindet Sie sich vermutlich auch noch nicht bei den Quartalsdiagnosen. Die automatische Übernahme von Diagnosen in die Patientenakte können Sie wiederum dort über den Button "Einstellungen zur Diagnosenübernahme" regeln.
Was den Verordnungszeitraum anbelangt bin ich leider aktuell nicht im Bilde, in wie weit da der Arzt überhaupt in der Pflicht ist einen anzugeben.
Grundsätzlich kann ich ihnen aber Recht geben. Die Medikamentenverordnung unterliegt zwar sehr strengen KBV-Richtlinien, wir widmen uns dieser aber in jüngster Zeit wieder vermehrt und sie kann aber an einigen Stellen ein paar Verbesserungen und Modernisierungen gut vertragen. Für Details nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Lindner auf.
Mit fruendlichen Grüßen,
Martin Kraus