Guten Tag,
dann liegt die KV Baden-Württemberg hier denke ich falsch. Wir füllen die entsprechenden eRezept-Profile nach den Regeln der KBV / gematik aus. Auf die Anzeige des Stylesheets oben haben wir keinen Einfluss, das ist von der KBV so vorgegeben. Das Stylesheet wird aber nicht übermittelt sondern nur die elektronische Verordnung, in der die LANR des Verantwortlichen Arztes (Abrechners) angegeben werden muss. Eine LANR des Weiterbildungsassistenten / Sicherstellungsassistenten kann angegeben werden wenn er eine hat und dies keine Pseudo-LANR ist. Ansonsten muss dieses Feld leer bleiben.
Leider gibt es hier gerade in den Apotheken viel Unwissen und das leere Feld wird oft bemängelt, wir können da aber leider gar nichts machen.
Viele Grüsse,
Björn Wellegehausen