Sehr geehrter Herr Berndt,
hier stoßen sich leider zwei Sachen.
a) die Ziffer ist per se noch in den KBV-Katalogen und werden scheinbar erst in Q2 herausgenommen.
b) in den eArztbriefanforderungen steht explizit:

Wir werden bei der KBV nachfragen. Wahrscheinlich ist die Klaussel untergegangen.