Sehr geeherter Herr Mirlach,
die Kombinationsbehandlung eines Patienten durch zwei Therapeuten in der selben Praxis ist in tomedo möglich. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Es ist vollkommen ausreichend, den Patienten in tomedo nur einmal anzulegen.
- Bzgl. des Antragsverfahrens gibt die KBV die folgende Auskunft:
"Sie können zusammen mit einem anderen Therapeuten bei einem Patienten eine Kombinationsbehandlung durchführen, wobei ein Therapeut die Einzeltherapie und der andere Therapeut die gruppentherapeutische Behandlung übernimmt.Dazu beantragt der Patient über das PTV 1 eine Kombinationsbehandlung. Sie und Ihr Kollege füllen jeweils ein PTV 2 aus und geben das insgesamt durchgeführte Setting und die Antragsart an – diese Angaben müssen in beiden PTV 2 gleich sein (z.B. auch die Angabe zum Setting). Bei der Angabe der Therapieeinheiten gibt jeder Therapeut nur die Therapieeinheiten und Gebührenordnungspositionen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs an, die er tatsächlich durchführt.
Ist alles ausgefüllt, übermittelt einer von Ihnen beide PTV 2 und das PTV 1 des Patienten zusammen an die Krankenkasse, um die Zuordnung zu erleichtern.
Hinweis: Auch eine Übertragung von Therapieeinheiten von einem Setting in das andere und somit zwischen beiden Therapeuten ist möglich – hierzu müssen Sie gemeinsam die Krankenkasse formlos über die Änderung informieren."
Sie erhalten von der entsprechenden Krankenkasse zwei Anerkennungsbescheide (für jeden der beiden Therapeuten), die Sie bitte auch getrennt in tomedo anlegen. Beim jeweiligen Bescheid müssen Sie anschließend das Häkchen bei Kombinationsbehandlung setzen, die jeweilige Behandlungsform auswählen und das Nutzerkürzel bei zwei Therapeuten hinterlegen (für welchen Therapeut der Bescheid gedacht ist). Der Bescheid zählt dann nur die Leistungen, die auf den hinterlegten Nutzer abgerechnet werden (Beim Abrechnen müssen Sie darauf achten, welcher Nutzer im Feld "Abrechnung auf" hintelegt ist, bei korrekter Konfiguration sollte dort automatisch der eingeloggte Nutzer gewählt sein). Das ganz sollte dann im Anerkennungsbescheid in etwa so aussehen:

Bitte prüfen Sie im Vorfeld bitte nochmal bei Ihrer KV nach, ob eine Behandlung durch zwei Therapeuten in Ihrer Praxis möglich ist. Soweit es mir bekannt ist, sind Kombinationsbehandlungen durch zwei Therapeuten in einer Praxis nur bei Berüfsausübungsgemeinschaften zulässig. Um die Anerkennungsbescheide den Therapeuten zuordnen zu können, muss in tomedo für jeden Therapeuten eine eigene LANR hinterlegt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Schwark