Sehr geehrter Herr Kneußel,
das war per se schon immer nicht erlaubt, durch die eAU wurde das jetzt digital sicher gestellt. Es heisst:

Richtlinie der KBV dazu: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3094/AU-RL_2022-12-15_iK-2023-04-01.pdf Paragraph 5, Absatz 4