Dann muss der Apotheker das Rezept freigeben und man sollte es dann stornieren können. Es ist ja nicht abgerechnet worden.
Habe aber das zum Thema Wirtschaftlichkeit bei der KVB gefunden: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Serviceschreiben/2023-DS/KVB-RS-230918-SOP-Gemeinsame-Mitteilung-Arzneimittellieferengpaesse.pdf