Die geschah aufgrund der Vorgaben des zum 1.1.2017 gültigen KBV-Anforderungskataloges zur Ausstellung von Heilmittelrezepten. Dort heisst es:
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Nutzereinstellungen für Verordnungen
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Dem Anwender muss die Möglichkeit gegeben werden, in den Nutzereinstellungen der Software Einstellungen über eine mögliche Vorbelegung für die folgenden Verordnungsdaten (Felder auf den Verordnungsvordrucken) vorzunehmen:
• Hausbesuch
• Therapiebericht
• Gruppentherapie
In der Defaulteinstellung der Software dürfen keine Vorbelegungen eingestellt sein. Vorbelegungen muss der Anwender aktiv vornehmen.
Wie Sie die Voreinstellungen vornehmen können, wird hier erläutert.