Friedemann Klemenz
Hallo,
aktuell erscheint immer der Hinweis: "Diagnosen lassen sich aktuell nicht über die E-Rezept-Schnittstelle an Apotheken übermitteln und werden ausschließlich lokal gespeichert."
Nun gibt es aber Präparate, die nur Erstattungsfähig sind, wenn passende Diagnosen verbunden werden - z.B. Urolithiasis und Blemaren - wie wird in diesem Fall mit den Daten umgegangen? Wenn die Apotheke nicht auslesen kann gehen die aber trotzdem zum Kostenträger oder bekommen die Patienten dann Probleme bei fehlender Verknüpfung mit einer erstattungsfähigen Diagnose?
Vielen Dank
Björn Wellegehausen
Guten Tag Herr Klemenz,
die Angabe einer Diagnose ist für Arzneimittel auf dem eRezept nicht vorgesehen und auch bei herkömmlichen roten Rezepten nicht erforderlich. Dazu z.B.
https://www.kvmv.de/service/verordnungsinformationen/eintrag/Diagnosen-auf-Rezepten/
Viele Grüsse,
Björn Wellegehausen
Friedemann Klemenz
Vielen Dank, man lernt nicht aus :-)
jens schlicht
Hab bei BLEMAREN oder URALYT nie eine Diagnose dazugeschrieben. Noch nie ein Problem damit gehabt (KV RLP).