Nach KBV Ausfüllanleitung soll die Fußstatusinspektion mindestens einmal jährlich erfolgen. Das heißt, bei den Dokumentationen, wann der Fußstatus nicht untersucht wurde, kann man die Angaben zu „Pulsstatus“, „Sensibilitätsprüfung“, „Weiteres Risiko für Ulcus“, „Ulkus“ und „(Wund)Infektion“ in Stapel mit dem Wert 'nicht untersucht' belegen.
Wir nehmen das als Wunsch auf und implementieren zu Q4/2023 im 'Fußstatus'-Block einen Button.
