Medikamente sind für Kinder unter 12 im Generellen immer erstattungsfähig.
Das ist so nun leider nicht richtig, da gibt es inzwischen reichlich Ausnahmen , nicht nur die nicht apothekenpflichtigen... Gerade bei den Läusemitteln, aber auch alle Kombinationspräparate (z.B. Spasmo-Mucosolvan) einige Komplexhomöopathika, Iinfectodell... wird in dem verlinkten Bericht auch so geschrieben!! Und gerade bei Läusemitteln fällt es mir schwer, mir zu merken was bezahlt wird und was nicht, das hat sich auch immer mal geändert (Nyda wurde glaube ich am Anfang gar nicht bezahlt), so daß da eine verlässliche Verordnungssoftware schon wichtig wäre.