Zu GOÄ-Frage:
1. Die Ausschluss-Leistungsregel bei GOP 2 ist eine Katalogregel und wird im Gegesatz zu den nutzerdefinierten Regeln bei jedem GOÄ-Katalog Update (nicht bei jedem Server Update) erneut gesetzt.
2. Laut GOÄ darf die GOP 2 mit keiner anderen Leistung abgerechnet werden

s. auch abrechnungsstelle.de

In tomedo können Sie die Leistung nach GOP 2 zusammen mit anderen Leistungen in einer Rechnung dokumentieren, die Leistungen müssen aber
- entweder in verschiedenen Sitzungen dokumentiert werden (Intervall > 2 Stunden)
- oder die unterschiedlichen Leistungserbringer haben