Martin Deile
Hallo zusammen,
nachdem wir seit Juni 2022 zu 100% auf eRezept umgestellt haben, möchte ich win Problem anspechen, welche sich durch die Nutzung abgezeichnet hat und welche meiner Meinung nach auch für jeden Nutzer relevant sind:
Heute möchte ich den Punkt der Stornierung von eRezepten bzw. deren erneute Freigabe in der Apotheke durch die Apothekensoftware bei Nichtverfügbarkeit thematisieren.
Offensichtlich ist den meisten Nutzern bzw. Apotheken nicht bewusst, dass es mehrer "Aktivierungsebenen" des eRezepts in der TI gibt. Sowas gab es ja auch nicht auf rosa... ;-)
BEdeutet, dass ein einmal in der Apotheke eingescanntes eRezept bei nicht-Auslieferung durch diese Apotheke, zunächst erstmal durch eben die gleiche Apotheke (am besten sofort) wieder in der TI freigegeben wird, damit der PAtient entweder in eine anderen Apotheke diese eRezept einlösen kann oder damit ich als Verordner das Rezept stornieren kann!
User-Case: Der Patient geht mit seinem eRezept in Apotheke A. Apotheke A scannt das Rezept ein und bemerkt anschliessend, dass dieses Präparat nicht vorrätig ist. Der Patient entscheidet sich daraufhin sein Rezept lieber in einer anderen Apotheke B einzulösen.
Nun geht PAtient in Apotheke B, dort wird sein eRezept gescannt und der PAtient erfährt, dass sein eRezept ungültig ist! (Das Rezept kann also nicht eingelöst werden, da es in der Apotheke A noch als "in Bearbeitung" zugeordnet ist. Apotheke A hat vergessen das Rezept von "in Bearbeitung" auf "frei verfügbar" zu setzen (ich formulier dies einfach mal so...))
Also ruft der Patient in der ausstellenden Arztpraxis an und verlangt ein neues Rezept über dasselbe Präparat (ACHTUNG. Regress/Retaxgefahr für Arzt und Apotheker!!!)!
DIe Arztpraxis möchte nun das bereits bestehende eRezept stornieren und ein weiteres eRezept an den Patienten via z.B. App senden.
Nun bemerkt die Arztpraxis, dass ein Stornieren des Rezepts nicht möglich ist (da dieses Rezept in der TI ja noch der Apotheke A als "in Bearbeitung" gesetzt ist).
Die Arztpraxis verweigert also dem PAtienten das Ausstellen eines weiteren eRezepts mit dem Verweis auf die Regressgefahr und das bereits korrekt ausgestellte Rezept....
Was nun folgt kann sich jeder denken, der in Apotheke oder Praxis Erfahrung hat.... Telefonate, Frust, UNverständins bei allen Beteiligten...
Daher meine Bitte: UNbedingt über dieses Thema aufklären! Work-Flows für die Apotheken erstellen, was zu tun ist, wenn eRezepte wieder ohne Medikamentenabgabe an den PAtienten zurück gegeben werden oder vielleicht eine automatische Zurücksetzung auf "frei verfügbar" nach 10 min, wenn das Rezept nicht innerhalb dieser Zeit auch "abgegeben" wird!
Außerdem ist nicht ersichtlich für die Arztpraxis, ob das eRezept vielleicht nciht aus Versehen doch schon von der Apotheke A abgerechnet wurde!
Bitte dieses Problem unbedingt lösen, bevor es uns ab 1.1.2024 "um die Ohren fliegt"....
Diese Aufforderung richtet sich vor allem an die Gematik, aber ich denke das Problem selbst, sollte allen Usern bekannt sein.
Viele Grüße aus Dresden
MArtin Deile
Marc Kansy
Guten Morgen Herr Deile,
guten morgen liebe Tomedianer:innen,
Sie sprechen hier ein uns bekanntes Problem innerhalb der Workflows der Apotheken und der AVS an diese den verantwortlichen sehr wohl bekannt ist. Wir sprechen dies auch immer wieder in den diversen Runden mit den Vertretern der AVS-Systeme (Apothekenverwaltungssysteme), Gematik und BMG an, dass es hier massive Mängel in der Aufklärung und Einweisung des Apothekenpersonals gibt.
Ich werde dies gerne zeitnah abermals in den Runden ansprechen und auch nochmals die problematische Sicht der verordnenden Ärzte darstellen.
Wir Herr Deile richtig beschrieben hat, handelt es sich hierbei um einen sogenanntes "Claimen" des einzulösenden E-Rezeptes durch die Aptotheke und des AVS, sobald das E-Rezept eingescannt bzw. der Bearbeitungsprozeß im AVS gestartet wird.
Wenn sich der Versicherte hier, aus welchen Gründen auch immer, kurzfristig dazu entscheidet des E-Rezept dann doch in einer anderen Apotheken einzulösen, dass muss die bisherige Apotheke diesen sogenannten "Claim" über Ihr AVS wieder zurückziehen. Dies ist i.d.R. über ein paar Klicks problemlos und sehr schnell umsetzbar. Genau hier scheint es dennoch immer noch Wissenslücken bei Apothekenpersonal zu geben, dass dies in dem genannten Fall notwednig ist aber auch wie dies überhaupt in dem verwendeten System funktioniert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht berufen fühlen, hier konkrete Anwendungsszenarien der TI für Apotheker:innen zu erstellen. Wir können auf dieses Problem immer nur wieder über die uns zur Verfügung stehenden Kanäle hinweisen und die verantwortlichen Kreisen auffordern entsprechend Aufklärung zu leisten.
Viele Grüße,
Marc Kansy
Martin Deile
Hallo Herr KAnsy,
Danke für Ihre Ausführungen!
NAtürlich ist mir bewusst, dass Zollsoft nicht die Adresse ist, um dieses Problem zu lösen.
Nichtsdestortrotz denke ich aber, dass dieses Forum absolut sinnstiftend ist und so auch Kollegen über dieses Problem aufklärt und sensibilisiert werden.
Danke nochmals für Ihren Beitrag.
VG
MArtin Deile
Marc Kansy
Hallo Herr Deile,
da kann ich nur beipflichten. Insbesondere da wir an der einen oder anderen Stelle immer noch Apotheken treffen diese sich generell gegen das E-Rezept stellen und diese auch unabhängig von der vorhandenen Technik weigern diese anzunehmen.
VG,
Marc Kansy
Alexander Tischner
Hallo zusammen,
ich hole das mal aus der Versenkung.
Wir haben immer wieder Pat. die Ihre eRezepte nicht abgeholt haben, oder uns gegebüber behaupten das wäre nicht auf der Karte etc.
Wir haben uns immer wieder gefragt wie wir prüfen können das, dass eRP nicht abgeholt wurde.
So wie ich es nun verstanden habe:
1. Wenn eRP in Tomodo stornierbar ist, dann wurde das Rezept nicht eingelöst und kann neu erstellt werden.
2. Wenn eRP nicht stornierbar ist, dann muss der Pat. in die Apo zurück und das dort aus der "Bearbeitung" nehmen damit wir stornieren können.
Frage:
1. Wenn das eRP abgelaufen ist nach 28 Tagen, können wir das auch noch stornieren, um dann neu auszustellen?
2. gibt es einen anderen einfachen Weg wie wir sehen können ob das Rezept "eingelöst" wurde, bzw eben NICHT eingelöst wurde.
Vielen Dank
LG aus Strausberg
Björn Wellegehausen
Sie können in den bisherigen Verordnungen des Patienten die eML importieren. Dann wird diese Information zu den Verordnungen ergänzt
Alexander Tischner
Verzeihen Sie meine UNwissenheit, hab diese Funktion gesucht bin aber nicht fündig geworden.
Wie mache ich diesen eML import?
DAnke
Björn Wellegehausen
In der Medikamentenverordnung:

ich habe aber auch gerade feststellen müssen, das wir die Spalte für das Ausgabe-Datum in der Apotheke noch gar nicht anzeigen. Das werden wir zeitnah noch machen.