Im EBM-Online ist der Ausschluss von 32220 und dem EBM-Kapitel 35.2 als Behandlungsfallausschluss hinterlegt.
https://www.kbv.de/html/13259.php?srt=relevance&stp=fulltext&q=03220&s=Suchen
(dort Ziffer 32220)
Die Gebührenordnungsposition 03220 ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen 35111 bis 35113, 35120, 35130, 35131, 35140 bis 35142 und 35150 bis 35152, 35163 bis 35169 und 35173 bis 35179 und nicht neben den Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 30.5, 30.7, 30.9 und 35.2 berechnungsfähig.
Allerdings kommt hinter diesem Ausschluss eine Ausnahmeregelung für spezielle Praxisformen
Diese Ausschlüsse finden in versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten keine Anwendung, sofern diese Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden.
Diese Ausnahmeregeln sind im elektromischen EBM-Katalog der uns von den KVen zur Verfügung gestellt wird leider nicht enthalten (und lassen sich auch nur sehr schwer modellieren). Sie müssen die entsprechenden tomedo-Hinweismeldiung leider vorerst ignorieren.