Guten Abend Herr Prautzsch,
bei den Produkten, zu denen keine Informationen ausser der ATC-Klassifikation angezeigt werden, handelt es sich um Re-Importe. Diese können Sie auch mit einem Filter ausblenden.
Bezüglich der fehlenden OTC-Ausnahme bei Rupatadin habe ich folgendes gefunden:
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Gremien/Verschreibungspflicht/83Sitzung/anlage8.pdf?__blob=publicationFile
Hier steht:
Loratadin und Cetirizin sind nicht in Anlage 1 der AMVV aufgeführt und entsprechende Arzneimittel unterliegen damit ausnahmslos nicht der Verschreibungspflicht, sind aber apothekenpflichtig. Bisherige Erfahrungen mit diesen OTC-Arzneimitteln haben gezeigt, dass sie in den zugelassenen Indikationen, allergische Rhinitis und Urtikaria, für die Selbstmedikation geeignet sind.
Daneben gibt es weitere Antihistaminika der zweiten Generation wie Ebastin, Mizolastin, Fexofenadin und Rupatadin, die in der Liste 1 der AMVV ohne Angabe einer Ausnahme aufgeführt und verschreibungspflichtig sind.
Ich werde Ihre Anfrage aber auch noch einmal an MMI zur Klärung weitergeben und melde mich hier noch einmal, sobald ich eine Antwort erhalten habe.
Zu den Nebenwirkungen und Kontraindikationen: Zu jeder Anfrage von uns an MMI, warum Interaktionen ggf. abweichend von den ABDA-Daten sind, haben wir eine aus meiner Sicht plausible Begründung erhalten. Wenn Sie mir ein konkretes Beispiel nennen kann ich aber gerne noch einmal nachfragen.
Viele Grüße,
Björn Wellegehausen