Udo Meissner Guten Morgen In einer Flasche Ibuprofen 4% Saft sind 100ml einer 4%igen Lösung. Also 5ml enthalten 40mg Wirkstoff. Wenn dann 100ml in der Flasche sind, so sind dies 400mg Wirkstoff. Bei Wirkstoffverordnung wird dies konsequent als Ibuprofen 200mg N1 angezeigt. Beste Grüße Udo Meißner
Albrecht Werner Guten Morgen,wie kommen Sie zu der Aussage "Also 5ml enthalten 40mg Wirkstoff"?Wenn ich versuche, die von Ihnen beschriebene Verordnung nachzuvollziehen, erhalte ich 40mg/1ml und folglich auch 200mg bei 5 ml.Viele GrüßeAlbrecht Werner
Udo Meissner Sorry - ja, 5ml enthalten 200mg - aber das RP sieht so aus und die Apotheken sind (aus meiner Sicht zu Recht) im Unklaren. MfG UM
Martin Kraus Guten Mittag :) Zugegebenermaßen habe ich das Problem noch nicht endgültig verstanden. Die Wirkstoffverordnung strukturiert sich wie folgt: Wirkstoffname + Wirkstärke + Darreichungsform + Packungsgröße Ich sehe hier keine Abweichung von diesen Kriterien. Bin aber aktuell noch dabei mich über die Errechnung der Wirkstärke bei Säften für Kinder zu informieren :) Mit freundlichen Grüßen, Martin Kraus
Udo Meissner Vielen Dank. Die Apotheken beschweren sich, daß eben nicht die Menge dabei steht - offenbar ist "Meßlöffel" (was ja bei den Säften ohnehin eine in ml skalierte Spritze ist) nicht mehr gängig. Ich / wir können den Telefonverkehr ab... Danke für die Hilfe.
Martin Kraus Danke für ihre Antwort. Würden die Apotheken an der Stelle die Angabe 40mg/ml bevorzugen? Ich werde das mit dem betreffenden Produktmanager besprechen, sobald dieser aus dem Urlaub zurück ist. Da ich mir über die Vorgaben, die wir hier haben, nicht ganz im Klaren bin und der Begriff der Wirkstärke mir auch nicht ganz eindeutig definiert zu sein scheint, will ich hier keine Entscheidung alleine treffen. Sie können die Angabe im Rezept vor dem Druck auch immer noch in der Vorschau ändern, falls Ihnen das in der Zwischenzeit weiterhilft. Viele Grüße, Martin Kraus
Björn Wellegehausen Guten Tag, mit dem nächsten Update auf v1.131 gibt es hierzu eine Korrektur. Viele Grüsse, Björn Wellegehausen