Eigenhändig heißt, dass Sie mit einem Stift und eigener Hand die Unterschrift zu Papier bringen. Eine Faksimile-Reproduktion sieht nur so aus, ist aber nicht eigenhändig, auch wenn Sie vielleihct selbst den Druckbefehl ausglöst haben.
Und glauben Sie mir, dass in den Abrechnungsstellen für Rezepte Menschen sitzen, die stichprobenartig prüfen, ob die Unterschrift aufgedruckt oder eigenhändig ist.
Bei der ersetzenden elektronischen Signatur mittels eHBA, geben Sie einmal täglich Ihren PIN ein und signieren somit auch eigenhändig. Aber auch hier gibt es Praxen, die ihre eHBAs outgesourced haben und die Befunde von einem Dienstleister signieren lassen, was so nicht rechtens ist, da der eHBA ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt ist. Im Falle eines Haftpflichtprozesses ist diesen Praxen dann auch nicht mehr zu helfen.
Herzliche Grüße aus Lippstadt vom Arztgatten, RA Jörg Frotscher