Moin Herr Olbrich das hat 2 Gründe.
Die Heilmittelverordnung wurde zwar in derFassung vom 19.09.2019 mit Gültigkeit ab 01.01.2020 um die Aufnahme des Lipödem als Erkrankung der Diagnosegruppe LY2 geändert.
Die Diagnose "Lipödem" rechtfertigt aber keinen langfristigen Verordnungsbedarf.
Anders sieht das mit dem Lymphödem aus. Das müssen Sie dann auch als Diagnose angeben. Auch die Schwellung nach einer Knöchelverstauchung macht Probleme, wenn Sie langfristig MLD verordnen wollen.
Wenn Sie dennoch bei nicht genehmigungsfähigen Diagnosen eine langfristige Verordnung ausstellen, müssen Sie den entsprechenden Haken setzen. Verwirrend ist nur, dass einem die 24-malige Behandlungsserie zwar angezeigt wird, man aber nicht verordnen kann. Tomedo macht das zu meiner Beruhigung alles ganz richtig. Erst wenn Sie den Haken "falsch" setzen, klappt es mit der Verordnung. Aber auch da warnt einen Tomedo noch einmal. Wenn Sie das dann dennoch so verordnen, bekommen entweder Sie oder der Physiotherapeut hinterher Schwierigkeiten.

Hier stehts geschrieben:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3036/HeilM-RL_2022-11-17_iK-2023-01-21.pdf
und nur für diese Diagnosen gilt eine langristige Verordnung für LY

Gerade letztes Jahr sind die Sachbearbeiter der kranken Kassen auch bei regulären Verordnungen über das Ziel hinaus geschossen und haben erstmal alle Verodnungen nicht bezahlen wollen, weil dort angeblich nicht drauf stand, wieviele Körperregionen behandelt werden sollen. Deshalb musste ich alle Physiotherapeuten aufklären, indem ich auf die Heilmitelrichtlinie verwiesen habe.