Wenn Sie keine zusätzlichen Ziffern kennen, die in Niedersachsen für TSVG-Fälle abgerechnet werden müssen, können Sie die Eintragungen an dieser Stelle vermutlich entfernen. In Thüringen gibt es beispielsweise eine Dokumentationpflicht für diese Spezialziffern in fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen (s. auch tooltip der markierten checkbox)
