Wir haben uns von der KBV und zwei KVen bestätigen lassen, dass die automatische Ersetzung des alterunspezifischen Zuschlages druch den entsprechenden alterspezifischen Zuschlag korrekt ist. Die Ziffer 18912B gilt auch für den Hausarztvermittlungsfall (die Bezeichnung der Ziffer 18228B bezieht sich ja auch genauso irreführenderweise nur auf TSS_Fälle).
(s. auch https://www.kbv.de/html/terminvermittlung.php unter HA-Vermittlungsfall)
