Wir orientieren uns in der Sache an diesen beiden Vorgaben:


Für Adressmarken müssen in Formularen entsprechend 84,7mm + 15mm + 15mm Platz in der Breite vorhanden sein und 44,9mm + 15mm + 40mm in der Höhe.
Das macht offenbar nur Sinn, wenn man, wie wir ursprünglich dachten, Briefumschläge damit bedruckt.
Für die Marke selber sind eigentlich die beschriebenen 84,7mm x 44,9mm die korrekten Ausmaße.