Hallo Herr Dr. Dagge, hallo Herr Dr. Mantzel,
wie von Herrn Berg kurz beschrieben, befinden wir uns aktuell in der Entwicklung für den konformen Ausdruck des Bundeseinheitlichen Medikationsplans und werden diesen voraussichtlich in der letzten Septemberwoche zur freiwilligen Konformanzprüfung bei der KBV einreichen. Leider können wir dann allerdings nicht beeinflussen wie schnell die KBV uns diese erteilen wird und ob wir den BMP-Ausdruck bereits zum 01.10.2016 zur Verfügung stellen können. Datenbankseitig sind alle Vorbereitung getroffen und werden bereits mit dem nächsten Quartalsupdate bereitgestellt, so dass der neue Ausdruck nach Freigabe über ein normales Update zur Verfügung steht.
Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die Verwendung des spezifizierten BMP-Ausdrucks erst zum 01.04.2017 verpflichtend ist. Bis dahin kann gemäß der Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplan (http://www.kbv.de/media/sp/Medikationsplan.pdf), übergangsweise bis zum 31.03.2017 ein Medikationsplan erstellt und aktualisiert werden, der grundsätzlich die in § 3 Absatz 1 bis 5 dieser Vereinbarung genannten Inhalte umfasst.
Zusammenfassend sind dies die folgenden Anforderungen:
verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel, die dem Patienten verordnet sind
nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Medikamente, soweit dem Arzt bekannt und Dokumentation medizinisch sinnvoll ist
nur aktuelle oder zukünftige Medikamente
Hinweis, dass Vollständigkeit und Aktualität nicht gewährleistet werden können
Angaben zur Identifikation des Versicherten, Angaben zum Arzt (einschließlich Kontaktdaten sowie Datum des Ausdrucks)
Bei mehrseitigen Medikationsplänen sind die Seitenzahl und die Gesamtseitenzahl anzugeben
Alle Praxen, die unsere standardmäßig ausgelieferte Vorlage bisher nicht durch eine eigene ersetzt haben, erhalten mit dem Quartalsupdate eine für die Übergangsphase angepasste Vorlage mit Seitenzahl und Hinweistext bis der BMP-konforme Ausdruck ausgeliefert wird.
Die weiteren BMP-spezifischen Anforderungen (z.B. Einscannen und Zusammenführen von Medikationsplänen per Barcode-Scanner, Anlegen von Zwischenüberschriften) werden dann sukzessive umgesetzt, so dass diese spätestens zum KBV-Zertifizierungsstichtag zur Verfügung stehen.