Ich bin bisher davon ausgegangen, dass auch der Sprechstundenbedarf zu den Kosten für Arzneimittel hinzugerechnet werden muss
(s. z.B. https://www.draco.de/sprechstundenbedarf/?gclid=Cj0KCQiAnsqdBhCGARIsAAyjYjSdKNpT1TU6eTD2P5UWMKjohWn-JYiyT2bei61mVNHT4sPf18BHhVwaAgKcEALw_wcB)
- Die Verordnung von Sprechstundenbedarf wird dem Arzneirichtgrößenvolumen zugerechnet und unterliegt der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung.