Danke für den Hinweis, sowohl von Herrn van Wasen als auch von zollsoft.
Nach meinen Informationen könnte man ein Verzeichnis über die Einnahmen (EC/bar) auch elektronisch führen, wenn man es nicht Kassenbuch nennt (Kassenbuch bedingt meines Wissens alle Zahlungen, sowohl Ein- als auch Ausnahmen), während in kleinere Praxen ein Verzeichnis über die Einnahmen vor Ort genügen würde. Es darf aber nicht Kassenbuch heißen, da es keines ist. Könnte zollsoft etwas derartiges anbieten? In meinen Augen müsste man dem Kind einen anderen Namen geben, damit keine Verwechslungsgefahr zum Kassenbuch besteht.
Ich freue mich über Meinungen und Erfahrungen hierzu, vielen Dank.