Wenn die Überweisung innerhalb der HZV erfolgt (der Patient wird von seinem Hausarzt zum einen HZV (Fach-)Arzt aus anderer Praxis überwiesen), wird ein "In Vertretung"-Schein angelegt und der Vertreterarzt rechnet einen Zielauftrag und ggf. zzgl. erbrachte Leistungen ab. Bei der Zielauftragspauschale müssen unbedingt in Zusatzangaben die LANR und BSNR des Auftraggebers angegeben werden.
