"Ja die KV Sachsen nimmt tatsächlich nur eine einzige Abrechnung an! Bassta. Kein Einreichen einer weiteren Datei möglich! Nicht mal per CD oder USB Stick."
Hier lohnt vielleicht noch einmal eine Nachfrage. Im Rahmen der BD-Reform wird die KV gar nicht anders können als Ergänzungslieferungen zu akzeptieren, denn die Ärztlichen Bereitschaftsdienst-Praxen rechnen ja getrennt von den ursprünglichen Praxen ab, müssen aber der Ursprungspraxis und dem Ursprungsarzt zugeordnet werden. So ist es jedenfalls in Brandenburg, die ja bekanntlich die BD-Reform pilotiert hat. Daher vermute ich, dass die KVS entweder bereits jetzt oder zumindest in bälde auch Ergänzungslieferungen technisch verarbeiten kann. Und an dem wollen kann man dann ja arbeiten :-)