Stefan Zutz
Wir würden gerne Papier sparen und z. B. Heilmittelverordnungen doppelseitig auf A5-Blankopapier drucken wollen. Problem: bei einer generellen Einstellung "doppelseitiger Druck" werden auch z. B. AU-Bescheinigungen und Krankenhauseinweisungen doppelseitig bedruckt. Gibt es dafür eine Lösung?
Vielen Dank und beste Grüße
Stefan Zutz
Johannes Stößel
Ich glaube nicht, dass das durch die KV erlaubt ist.
Volker Mantzel
Das ist in der Blankoformularvereinbarung (s. KBV ) festgelgt, für welche Formulare der Duplexdruck zugelassen ist. Für die Heilmittelverordnung z. B. ist Duplex zugelassen.
Volker Mantzel
In der Druckverwaltung ein eigenes Druckprofil für A5 duplex anlegen, dann die entsprechenden Formulare zuweisen.
Jan Erich
Ernsthaft? Wenn ich das gewusst hätte... sind Sie sich das denn sicher? Ich bin bei den ganzen optischen KBV Regeln bisher auch davon ausgegangen, dass so etwas mindestens mit Entzug der Zulassung bestraft wird...
Volker Mantzel
Ja, sicher! "Verinbarung .... Blankoformularbedruckung". Gesamttext findet sich bei der KBV
https://www.kbv.de/media/sp/02a_Blankoformularbedruckung.pdf, dort Ziffer 2.13, S.64