Sie haben da zwar recht, haben aber leider "nur" die Überschrift gelesen und nicht das Kleingedruckte. Die SMC-B Signatur bei der eAU ist nur im Ausnahmefall erlaubt.
KBV eAU Anforderung:

Und hier BMV-Ä Anlage 2b:

Sie wollen aber die SMC-B standardmässig benutzten, und das ist leider nicht erlaubt.
PS: Die Krankenkassen haben schon moniert das zu viele eAUs mit SMC-B signiert sind. Es dauert evtl nicht mehr lang bis diese Praxen dann in den Regress genommen werden.