Sehr geehrter Herr Dinh,
wie es bereits in anderem Thread erwähnt wurde, werden bei der Übermittlung von Abrechnungs- und Verordnungsdaten nur die Daten des Betreuers und ggfs. des Stellvertreters übertragen. Ein Stellvertretenderarzt im Sinne von HÄVG ist ein Kollege des Betreuers (HzV) oder Erstbehandlers(FaV) aus gleicher Praxis. Der Vertreter muss nicht zwingend am Hausarztprogramm teilnehmen. Wichtig ist, dass er in gleicher Betriebsstätte tätig ist und ein Vertragsarzt ist (hat eine LANR).

Wenn für den Besuch ein Behandler gesetzt ist, wird dieser beim Anlegen der Leistung automatisch als Leistungserbringer übernommen. Des Weiteren wird der abrechnende Arzt für den Leistungserbringer automatisch als Stellvertreter gesetzt, wenn er in gleicher Betriebsstätte tätig ist und nicht der Betreuarzt ist.
Zum Beispiel, ein Weiterbildungsassistent WBA ist ein Behandler

1. WBA ist ein Leistungserbringer und ein Vertragsarzt, und die Abrechnung geht auf WBA

---> als Stellvertreter wird WBA übernommen

2. WBA ist ein Leistungserbringer, die Abrechnung geht aber auf HZVVertreter, der der gleichen BS zugeordnet ist wie der Betreuarzt HZVTest


---> als Stellvertreter wird HZVVertreter übernommen

3a. WBA ist ein Leistungserbringer, die Abrechnung geht aber auf HZVFremd, der aber nicht in gleicher BS tätig ist der Betreuarzt HZVTest


3b. Oder WBA ist ein Leistungserbringer, die Abrechnung geht aber auf Betreuarzt HZVTest
---> kein Stellvertreter wird übernommen

Welche Fehlermeldung wurde bei Ihnen angezeigt bzw. welchen Fehler müssen Sie beheben?
Wenn es darum geht, dass die/der WBA nicht als Stellvertreter übermittelt werden darf, können Sie das Problem evtl. lösen, indem Sie der/dem WBA einen anrechnenden Arzt (z.B. Betreuarzt) zuweisen.