Sorry es war nicht meine Absicht einen sachlichen Beitrag zu leisten.
Es war absichtlich - aber das vertragen einige wohl nicht - ironisch gemeint. Alles aus gutem Grund, denn die DSGVO wird von den Meisten nach eigenem Gutdünken ausgelegt. Und Hand auf Herz die eigentlichen Datenkraken scheren sich einen Dreck darum.
Meinen Patienten werde ich, auf welchem Weg auch immer, zum Geburtstag gratulieren dürfen ohne gegen die DSGVO zu verstossen denn:
Art. 5
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden ("Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz")
Und grundsätzlich unterschreibt jeder Patient meiner Praxis eine Erklärung nach DSGVO also Glückwünsche stellen kein Problem dar.
@danielmauch
Der Aufwand das zu automatisieren dürfte vertretbar hoch sein. Wahrscheinlich geht das über die Statistikfunktion. Allen in der Liste mit Geburtstag von heute könnte dann automatisiert per mail gratuliert werden.