Johannes Stößel
Ich habe heute versucht, ein eRezept als Weiterbildungsassistent zu verschicken. Das hat leider nicht geklappt. Die E-AUs funktionieren problemlos. Mir wurde durch den Support gesagt, dass man als Weiterbildungsassistent keine Rezepte verschicken dürfte. Ich habe aber folgendes in einer Broschüre der KV Bayern gefunden: "Dürfen Weiterbildungsassistenten eRezepte ausstellen?
Ärzte in Weiterbildung dürfen eRezepte ausstellen, sofern die ordnungsgemäße Überwachung und Anleitung durch einen Vertragsarzt sichergestellt wird. Der Ausbilder ist für die Leistungen der Weiterbildungsassistenten verantwortlich. Entsprechend muss neben dem Weiterbildungsassistenten, der die Verordnung ausstellt, laut der technischen Anlage zur elektronischen Arzneimittelverordnung „auch zusätzliche eine für die Verordnung verantwortliche Person“ hinterlegt werden. Darüber hinaus werden die Praxisdaten der ausbildenden Betriebsstätte sowie die LANR des ausbildenden Vertragsarztes angegeben. Besitzt der Weiterbildungsassistent bereits eine LANR, sollte diese ebenfalls angegeben werden.
Weiterbildungsassistenten signieren elektronische Verordnungen ausschließlich mit ihrem eigenen eHBA."
So wie ich das hier lese, darf man als Assistent Rezepte verschicken. Muss noch irgendetwas eingestellt werden? Weil eigentlich kann man als Assistent ja in einer Hauptgruppe nicht als Facharzt hinterlegt werden.
Marc Kansy
Hallo Herr Stößel,
wir haben diese Problematik und Differenz der Auslegung in der technischen Spezifikation gegenüber der kommunizierten Nutzerkreise zur Klärung direkt an die Gematik gegeben und ich habe hier heute früh nochmals telefonisch nachgehalten. Es gibt hier bereits von anderer Seite ein internes offenes Ticket zu dem Thema.
Wir sind bemüht hier schnellstmöglich eine Klärung zu schaffen und subjektiv gesehen dann auch die Möglichkeit zu schaffen, dass Ärzte in Weiterbildung mit einem eigenen eHBA selber verordnen und signieren können obwohl Sie nicht abrechnender Arzt sind.
Ich halte hier spästets nächste Woche nochmals nach sofern die Gematik nicht bilateral auf mich zukommt.
Natürlich halte ich Sie auf dem Laufenden.
Viele Grüße,
Marc Kansy
Carsten_Wach
Hallo by the way:
Ich kann als Arzt eRezepte ausstellen wenn ich über meine Zugang eingelogt bin. Nun müssen meine Mitarbeiter ja auch Sprechsstundenrezepte ausstellen. Machmal bin ich auf dem Heimbesuch und bitte meine Mitarbeiter (auf Zuruf eine Rezept für den besuchten Patient fertig zumachen). Dies ist nicht möglich, jedenfalls mit dem eRezept nicht. Gibt es da eine Lösung ?. Was ist z.B mit einem Wiederholungsrezept. Können meine Mitarbeiter das fertig machen, wenn ich nicht in der Praxis bin ohne das ich eingeloggt bin?
Kann ich eigentlich eine zweiten eHBA bekommen? Das würde das Problem auch lösen.
mfg
Carsten Wach
Marc Kansy
Hallo Herr Wach,
doch das ist möglich. Ihre Mitarbeiter können über Ihren Benutzer die Verordnung anlegen und Sie als verodnenden Arzt auswählen. Danach klicken Sie auf "Ausstellen" und da der eingeloggte Benutzer nicht dem Verordner entspricht, werden die E-Rezepte in der E-Rezept-Verwaltung gespeichert. Alternativ zum Button Ausstellen kann auch die Vorschau genutzt und dort auf "Alle Speichern" geklickt werden.
Sie haben dann die Möglichkeit sich nach der Rückehr in die Praxis einzuloggen und die gespeicherten E-rezepte in der E-Rezept-Verwaltung zu signieren und zu versenden. Dies auch möglich über die Stapelsignatur optional in Kombination mit aktivierter Komfortsignatur.
grundsätzlich können Sie auch einen zweiten eHBA bestellen und erhalten. Hierzu waren wir auch im Rahmen der Webinare und einer Frage am Mittwoch oder Donnerstag letzter Woche eingegangen. Ich möchte aber betonen, dass der eHBA Ihr digitaler Kugelschreiber ist und dieser nicht aus der Hand gegeben werden sollte.
Viele Grüße,
Marc Kansy
Johannes Stößel
Gibt es hier mittlerweile etwas neues?
Björn Wellegehausen
Guten Tag,
mit der v1.112 wird es dann auch möglich sein, dass Weiterbildungsassistenten eRezepte signieren können. Diese müssen zwingend einen eigenen eHBA besitzen und die cardID muss in der Nutzerverwaltung eingetragen werden. Ansonsten muss weiterhin der verantwortliche Vertragsarzt signieren.
Viele Grüsse,
Johannes Stößel
Super! Das ging schnell!
Können Sie hier bitte auch nochmal die Einstellungen reinstellen, die man in der Nutzerverwtung einstellen muss? Wollte heute nämlich einen Stempel anlegen, das lässt er mich aber nicht ohne Fachrichtung. Und Weiterbildungsassistenten haben ja keinen Facharzt.
Björn Wellegehausen
Nutzer 'yes' ist Vertragsarzt, Nutzer 'no'ist der Arzt in Weiterbildung / bzw. Arzt als Vertreter.
Unter Leistungserbringer:
- 'no' muss auf 'yes' abrechnen
- 'no' sollte als Formulararzt ausgewählt sein mit Stempel (vor allem für offline-Rezept, den Stempel darunter eintragen wenn der Haken gesetzt wurde)
- Qualifizierung: Arzt in Weiterbildung bzw. Als als Vertreter
- Berufsbezeichnung: Am besten die Fachgruppe die auf dem Rezept angezeigt werden soll
Unter Arzt:
- kein Haken bei Vertragsarzt, aber es muss eine LANR angegeben werden (Haken bei Vertragsarzt, LANR eingeben, Haken wieder entfernen)
Unter Mitarbeiter
- bei CardID muss die CardID des eHBAs eingetragen werden (kann durch Klick auf das ? ermittelt werden wenn der eHBA gesteckt ist)



Johannes Stößel
Vielen Dank! Wenn der Weiterbildungsassitent eingeloggt ist, kann er eRezepte verschicken. Wenn jetzt aber Rezepte durch MFAs vorbereitet werden und der Assistent als ausstellender Arzt gewählt wird, landet es trotzdem in der Inbox des Vertagsarztes. Kann das geändert werden?
Björn Wellegehausen
Ab der v1.113 werden die Rezepte sowohl in der INBOX des Weiterbildungsassitenten als auch in der INBOX des Vertagsarztes angezeigt. (In der v1.112 war das technisch leider nicht mehr möglich)
Viele Grüsse,
Johannes Stößel
Vielen Dank!
Katharina Wieder
Hallo Herr Wellegehausen,
wenn ich unserer Weiterbildungsassitentin die Pseudo-LANR eintrage, was trage ich als Erläuterung ein? Sowas wie "Arzt in Weiterbildung"?
Johannes Stößel
Haben wir in der Praxis so eingetragen.
Katharina Wieder
Alles klar, vielen Dank.
Katharina Wieder
Jetzt hab ich noch was, beim Ausstellen eine eRez kommt die Meldung "...für den Versand muss eine Fachgruppe angegeben werden ...". Haben Sie Ihrem Weiterbildungsassistent hier was eingetragen und wenn ja, wie?
Katharina Wieder
Problem gelöst.
Quang Dinh
Hallo zusammen,
wir haben in der Praxis so alles nach der obigen Anleitung eingerichtet.
Nun ist das so, dass bei Speichern des eRezeptes im Fenster der Angaben Praxis /verordnende Person die Daten vom Weiterbildungsassistenten und Weiterbilder (LANR) angezeigt wird.
Bei Ausstellen des eRezeptes ist aber im Fenster der Angaben der verordnenden Person optisch nur noch die Daten(LANR) von dem Weiterbildungsassistenten und nicht des Weiterbilders angezeigt wird.
Meine Frage: Werden trotzdem die LANR des Weiterbilders an den eRezeptServer gesendet, obwohl das optisch nach Ausstellen nicht mehr zu sehen ist? Laut KBV muss ja sowohl die LANR des Weiterbildungsassisten als auch des Weiterbilders mit im eRezept angezgeben werden. https://www.kbv.de/html/1150_65272.php
Aussehen des eRezeptes bei Speichern des eRezeptes:

Aussehen des eRezeptes nach Ausstellen:

Iris Sossna
Sehr geehrter Herr Dinh,
auf welcher tomedo Version sind Sie?
In der tomedo Version v1.131.1.9 gab es einen Bugfix diesbezüglich. War für den Weiterbildungsarzt eine Card-ID des eHBAs hinterlegt, so waren nach dem Versand die Daten nicht mehr wie gewünscht im Arztstempel aufgeführt.
Quang Dinh
Vielen Dank für Ihr Antwort.
Ich habe noch gerade die tomedo v1.131.1.8 und werde nun updaten.
Meine Frage ist weiterhin: wird meine LANR als Weiterbilder neben der LANR des Assistenten weitergeleitet an den eServer, obwohl die Daten nicht optisch aufgeführt sind? Ist die Weiterleitung beider LANR dann mit der aktuellen tomedo Version gesichert?
Martin Kraus
Sehr geehrter Herr Dinh,
es wird nur übertragen was auf dem Arztstempel aufgeführt ist. In Version 1.131.1.9 sollte der Arztstempel wieder aussehen wie im oberen Bild und beide LANRs beinhalten. Wir hoffen dieser Fehler bereitete Ihnen keine all zu großen Umstände. Eine ausführlichere Stellungnahme finden Sie hier:
/d/71786