Im Dokument, das an HÄVG als eAU übertragen wird, werden die Daten vom bescheinigenden/ eAU-ausstellenden Arztes übertragen (die Daten des Arztes, dessen LANR im Personalienfeld des Formulares steht). Auch diese Daten werden im Versandprotokoll angezeigt.
Laut HÄVG eAU-Spezifikation muss der bescheinigende Arzt nicht zwingend an der IT-Vernetzung teilnehmen. Wenn der bescheinigende Arzt nicht an IT-Vernetzung teilnimmt, darf er entscheiden, welche Art der eAU erstellt werden soll - eAU HZV oder eAU KBV.

Wenn der Arzt sich für eAU HZV entschieden hat, ist eine Signatur vom an IT-Vernetzung teilnehmenden Arzt nötig (es muss aber nicht zwingend der Betreuarzt sein).
In der nächsten Server-Version passen wir das Dokument so an, dass die Daten vom bescheinigenden Arzt als eAU-Ersteller und die Daten vom signierenden Arzt als eAU-Unterzeichner übertragen werden.