In der Hoffnung, dass Herr Frotscher mitließt: Ist der Konnektorwechsel erforderlich, weil dem aktuellen die Zulassung entzogen wurde? Dann wäre dies ein Sonderkündigungsgrund, wenn ich die Geschäftsbedingungen der CGM richtig verstehe.
§17.Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
17.1 Der Vertrag über den VPN-Zugangsdienst und das TI-Service-Paket Betrieb ha- ben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, erst- mals jedoch zum Ablauf der ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere 12 Monate. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
17.2 Beiden Parteien steht das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Neben den in diesen AGB genannten Gründen liegt für CGM insbesondere ein wichtiger Grund vor, wenn
(iii) die gematik GmbH den Vertragsprodukten die Zulassung entzieht oder eine Zulassung nicht verlängert.
Vielen Dank Joachim Jörg