Vielen Dank für Ihre Bemerkungen und Vorschläge.
1.Beim Aufrunden/Abrunden auf den Festbetrag werden die Faktoren bei allen ärzlichen Leistungen ohne fixierten Betrag angepasst.
So im Beispiel wie auf dem Screenshot vom 15.04.2022 sollten die Faktoren wie folgt sein

Die Ergebnisse wie auf dem Screenshot kann man nur nachstellen, wenn bei der Ziffer 252 der Betrag fixiert ist.


Für die bessere Übersicht und die Auswahl von Leistungen, bei denen die Faktoren gesteigert werden können, wird in einer der nächsten Version die Spalte 'Betrag fixiert' zur Leistungsübersicht hinzugefügt.
2. Auch Abrunden ist möglich.

Dabei wird es während des Festbetrag-Laufs geprüft, ob die Leistungen nicht unter dem 1,0-fachen Gebührensatz liegen. Falls die eingegebene Summe zu klein ist und der Festbetrag nicht mit den Faktoren > 1,0 erreicht werden konnte, wird ein Hinweis angezeigt (wie auf dem Screenshot 2 vom 15.04.2022).
3. Zur Zeit ist es leider noch möglich den Faktor manuell unter 1,0 zu setzen. Das wird korrigiert und unterbunden.
4. Bei den Leistungen mit den Abrechnungsfaktor über den Schwellenwert ist es immer eine Begründung anzugeben. In Leistungsdetails ist in diesem Fall das Begründung-Feld farblich (rot) hervorgehoben. Bis jetzt wurde keine Warnung oder Fehlemeldung generiert. Wenn es gewünscht ist, kann tomedo solche generieren und im Bereich 'Hinweise/Warnungen/Fehler' anzeigen lassen.
5. Bezüglich der höheren Grenze. Es gibt keine Regel, die einen Höchstfaktor setzt. Der Faktor soll "angemessen" sein, und wenn der Leistungsaufwand und die Arztqualifikation es erlauben, dann auch 8, 12 oder 20. Wichtig ist - es muss eine Abdingung vereinbart werden. Ausgenommen sind aber die technischen Leistungen (die Leistungen aus den Abschnitten A, E, M und O des GOÄ-Kataloges). Hier darf keine Abdingung vereinbart werden. Diese Leistungen werden in der nächsten Version für den Festbetrag ausgeschlossen.