Ich will das noch mal aufgreifen auch wenn es genau zwei Jahre zurückliegt: Verdachtsdiagnosen, die regelmäßig bei der Prüfung der Abrechnung angezeigt werden, sind, wenn sie als Ergebnis der probatorischen beziehungsweise der psychotherapeutischen Sprechstunden gestellt wurden, statthaft. Wie kann ich also diesen Warnhinweis bei der Prüfung der Abrechnung ignorieren, besser abstellen, dass das Lämpchen nicht mehr rot ist..