Ich schreibe unten weiter Herr Smid, Einträge mittem im Text finde ich komisch. Ich versuche das Problem nochmals zu erklären und warum Zollsoft hier meiner Meinung nach etwas einbauen sollte.
Das Problem ist nicht, dass wir von der Problematik nicht wussten. Wir wussten das sehr gut und haben medizinisch abgewägt was steuerpflichtig ist und was nicht und die Rechnung entsprechend erstellt und nach ICD kodiert. Das Problem ist, welcher Nachweis gefordert wird und von wem. Bei einer medizinisch eindeutigen Deformität des Brustkorbes und Brustfehlanlage, die Patientin zum Psychologen schicken da man ja mit diesen Fehlbildungen leben kann? Wir sollen das nicht beurteilen können? Patientinnen mit dokumentierter nonstop mechanisch entzündeten und schmerzhafte Schamlippen vor Korrektur zur Gynäkologin? Bisher haben wir nur die Patientin die von einem schönen C ein D Brustvergösserung haben will zum Psychologen geschickt.
Das erste Dilemma ist eine Behörde die sich anmaßt medizinische Fälle zu beurteilen. Das geht bis "wir haben auf Facebook des Implantatherstellers gelesen dass diese Implantate für Ästhetik verwendet werden". Das habe ich schriftlich vom FA!
Das zweite Dilemma ist es, dass man zwei Wege gehen kann: Sich mit dem Finanzamt anlegen (Anwalt, Landesdatenschutzbeauftragter, medizinischer Gutachter) oder im rechtlichen Rahmen mitzuspielen. Letzteres ist meist günstiger und so wollten wir auch verfahren. Das Problem war jedoch Tomedo. Das Finanzamnt glaubt dem Kartei-Export nicht und möchte sich an den Rechner setzen. Tomedo hat keinen Zeitraumlimitierten DSGVO Prüfungsmodus. Mitspielen ist also unmöglich und erfordert eventuell Weg eins, also den Anwalt mit mehreren tausend Euro Kosten, die Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragter, Medizinischer Gutachter mit ebenfalls mehrere tausend Euro Kosten.
Um mit dem FA sicher tanzen zu können hätte man auf den Wunsch, sich die Akten live anzusehen, sagen müssen: "Gerne, wann möchten sie vorbeikommen, Tomedo ist für sie mit Benutzername FA und Passwort 1234, für den Prüfungszeitraum für die Prüfungskarteien DSGVO konform freigeschaltet. Zudem wurde von Tomedo automatisch ein Änderungsprotokoll erstellt um §630f zu belegen". Dann wird ein Schuh daraus.
Wir sind hier mit der Plastischen ein Extrembeispiel aber die Dermatologen und andere Fachgruppen folgen uns dicht mit den Igelleistungen und setzen sogar mehr um als wir.
Wenn nun nur Allgemeinmediziner und Kardiologen hier meinen, man dürfe für sowas keine Ressourcen vergeuden, dann erwähne ich nur, dass ein Grossteil von Tomedo für den Allgemeinarzt, den Dermatologen und Augenarzt konzipiert und für uns unbrauchbar ist. Beschwert habe ich mich deswegen noch nie.