Sehr geehrter Herr Steckert,
das ist leider nicht so einfach.
1. Wenn ein eArztbrief reinkommt, dann dürfen Sie laut KBV die Ziffer(n) abrechnen. In den Anforderungskatalogen steht nichts das das nur bei GKV Patienten passieren darf. Und ja, das geht nicht bei wirklichen Privatpatienten, aber naja. (redaktionelle Anmerkung: invalides Argument)
2. Im eArztbrief wird nur die Versichertenummer (nicht die Kasse) übermittelt. D.h. ich kann nur prüfen ob die Versichertennummer da ist oder nicht. Das ist per se das einzige Kriterium um rauszufinden ob ein Patient per se Verischert ist.
3. Auch wenn ein Patient bei Ihnen als Privatversichert hinterlegt ist, so ist es unklar ob der Patient evtl neu in der GKV versichert ist und in der sendende Praxis dies so übermittelt.