Sehr geehrter Herr Becker,
rosa Papier ist für die neuen Stylesheet-Ausdrucke laut KBV statthaft. (konkret ist es nicht verboten, damit also erlaubt)
https://www.kbv.de/html/e-au.php
Die mithilfe des PVS erzeugten Ausdrucke können wahlweise im Format A4 oder A5 erzeugt werden. Die Ausdrucke müssen gut lesbar sein. Welcher Drucker hierfür eingesetzt wird, entscheidet die Arztpraxis. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste Option sein. Das Papier muss von den Praxen selbst beschafft werden. Sicherheitspapier ist dafür nicht notwendig; Praxen können normales Druckerpapier verwenden.