Ich bin mir recht sicher, dass hier ein Missverständnis vorliegt, hier ein Auszug aus den aktuellen Mietverträgen bzgl. der Kündigungsfrist:
Das Mietverhältnis beginnt zum ..., jedoch nicht vor Abschluss der (gemäß separater Vereinbarung geschuldeten) Installation der Software auf der Hardware des Kunden. Das Mietverhältnis ist unbefristet. Es kann vom Kunden jeweils zum Monatsende, vom Anbieter mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Man beachte die fett markierten Passagen. Finden Sie mal einen anderen PVS-Anbieter, der sowas anbietet... ;)
Bzgl. der "Auftragsdatenverarbeitung", bzw. "ADV", genauer "VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG NACH EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG" ist ein Missverständnis sogar noch wahrscheinlicher. Es handelt sich dabei um einen 15-seitigen "Standard-Vertrag" wie nach DSGVO gefordert. Die Formulierungen darin sind (leider, so sieht es die DSGVO wsl. vor) relativ komplex und wenn man da "nur so drüber liest" kann man bestimmt das ein oder andere falsch verstehen.
Benötigt wird die ADV vor allem dann, wenn eine (Test-)Datenkonvertierung vorgenommen werden soll und der Sinn ist vor allem Sie bzw. Ihre Kollegin dabei bestmöglich abzusichern. Gerade deshalb muss die auch so umfangreich sein. Es empfiehlt sich hier, das ganze in Ruhe (mit jemandem der sich damit auskennt) durchzugehen, oder sich bei Fragen direkt an unseren Vertrieb bzw. unsere Datenschutzbeauftragte zu wenden, um sich das im Detail erklären zu lassen.
Ohne selbst den Text der ADV vollständig zu verstehen (das ist zum Glück nicht mein Kerngebiet), kann ich pauschal sagen, dass wir keine Patientendaten nach Russland schicken - bzw. überhaupt irgendwo hin - und das auch in der ADV ausgeschlossen bzw. nicht vorgesehen ist. Großbritanien wird in der Tat in der ADV mit aufgeführt und ist in einigen Fällen unserer Arbeit mit eingeschlossen (einer unserer Geschäftsführer wohnt in London und es wäre nicht gerade zuträglich, wenn er nicht mehr arbeiten dürfte), aber auch dort werden keine Patientendaten hingeschickt.
Ich würde Ihrer Kollegen raten, einfach mal mit "der Vertrieblerin von tomedo" Kontakt aufzunehmen und ihre Bedenken zu äußern bzw. die fraglichen Passagen zu besprechen. Im Zweifel findet sich sicherlich eine Lösung, bei der Formulierungen angepasst oder gestrichen werden können. In der Regel würde ich aber dringend davon abraten, das ohne jemanden zu machen, der sich im Detail mit der DSGVO auskennt. Im schlimmsten Fall schneidet sie sich damit ins eigene Fleisch, denn ähnlich wie unser Mietvertrag (siehe oben) haben wir auch die ADV bereits maßgeblich mit dem Blick auf den Schutz unserer Kunden ausarbeiten lassen.